Kinder- und Jugendschutzkonzept

1. Die Schachvereinigung ermöglicht Kindern und Jugendlichen das Schachspiel zu erlernen und Schach als Sport auszuüben. Dieses Konzept regelt den Schutz der dem Verein anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

2. Der Kinder- und Jugendschutz im Verein basiert auf der Kinder- und Jugendschutzordnung des Badischen Schachverbandes (Quelle: https://schachjugend-baden.de/kinder-und-jugendschutz/) Relevant für die Vereinsarbeit sind insbesondere die folgenden Punkte 3-7.

3. Grundsätze
a. Kinder- und Jugendtraining soll immer in öffentlich zugänglichen Räumen stattfinden. Situationen mit einem Trainer oder einer Trainerin und nur einem Kind oder Jugendlichen sollen, wenn sie nicht vermieden werden können, dem Verein und den Erziehungsberechtigten nach Ort und Zeit bekannt sein.

b. Aus dem Training heraus sollen keine privaten Treffen der Trainerinnen und Trainer mit einzelnen Kindern und Jugendlichen außerhalb des Trainings herbeigeführt werden.

c. Betreuerinnen und Betreuer sollen keine privaten Geschenke an einzelne Kinder und Jugendliche machen.

d. Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

e. Kinder und Jugendliche müssen in jeder Situation mit Respekt und unter Wahrung ihrer körperlichen und seelischen Würde behandelt werden. Dementsprechend sind angemessene Umgangsformen gegenüber Kindern und Jugendlichen zu wahren und auch bei Kindern und Jugendlichen untereinander zu verlangen. Alle Formen von Herabsetzung und sexualisierter Sprache sind zu vermeiden. Trainerinnen und Trainer sind aufgerufen, einen respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander zu fördern und grenzverletzende Verhaltensweisen nicht zu tolerieren.

f. Der Verein sorgt dafür, dass Eltern, Kindern und Jugendlichen diese Grundsätze vermittelt werden und dass ihnen im Verein eine Ansprechperson benannt wird, an die sie sich bei allen Fragen wenden können.

4. Erweitertes Führungszeugnis

a. Jeder in der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins Tätige, soll ein erweitertes Führungszeugnis den Obleuten für Kinder- und Jugendschutz des Schachverbands vorlegen. Dies gilt zwingend für die Trainer und Jugendleiter.

b. Der Vereinsvorsitzende ist dafür verantwortlich, dass niemand im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, dessen Erweitertes Führungszeugnis nicht von den Obleuten des Schachverbands überprüft wurde.

c. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 5 Jahre vorgelegt werden.

5. Ehrenkodex
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sollen zu Beginn ihrer Arbeit den Ehrenkodex der Badischen Schachjugend basierend auf dem Ehrenkodex der Deutschen Sportjugend unterschreiben.

6. Erziehungsbeauftragung bei Veranstaltungen mit Übernachtungen
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit Übernachtungen (z.B. Turniere) wird den Erziehungsberechtigten im Vorfeld die Betreuungsperson des Vereins mitgeteilt und das Einverständnis eingeholt.

7. Ansprechpartner im Verein für alle Fragen des Kinder- und Jugendschutzes ist der 1. Vorsitzende. Die Kontaktdaten sind auf www.schachvereinigung-konstanz.de ersichtlich.

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