Kooperation mit Grundschule Allmannsdorf

Kooperation mit Grundschule Haidelmoos Konstanz

Kooperation mit Grundschule Wollmatingen

Kooperation mit Heinrich Suso-Gymnasium Konstanz

Kinder & Jugendschutzkonzept

 

1. Die Schachvereinigung ermöglicht Kindern und Jugendlichen das Schachspiel zu erlernen und
Schach als Sport auszuüben. Dieses Konzept regelt den Schutz der dem Verein anvertrauten
Kinder und Jugendlichen.

 

2. Der Kinder- und Jugendschutz im Verein basiert auf der Kinder- und Jugendschutzordnung des
Badischen Schachverbandes (Quelle:
https://schachjugend-baden.de/kinder-und-jugendschutz/)
Relevant für die Vereinsarbeit sind insbesondere die folgenden Punkte 3-7.

 

3. Grundsätze
a. Kinder- und Jugendtraining soll immer in öffentlich zugänglichen Räumen sta inden.
Situa onen mit einem Trainer oder einer Trainerin und nur einem Kind oder Jugendlichen sollen,
wenn sie nicht vermieden werden können, dem Verein und den Erziehungsberechtigten nach Ort
und Zeit bekannt sein.

 

b. Aus dem Training heraus sollen keine privaten Treffen der Trainerinnen und Trainer mit
einzelnen Kindern und Jugendlichen außerhalb des Trainings herbeigeführt werden.

 

c. Betreuerinnen und Betreuer sollen keine privaten Geschenke an einzelne Kinder und
Jugendliche machen.

 

d. Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen (im Training oder zum Trösten in den
Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und
dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

 

e. Kinder und Jugendliche müssen in jeder Situation mit Respekt und unter Wahrung ihrer
körperlichen und seelischen Würde behandelt werden. Dementsprechend sind angemessene
Umgangsformen gegenüber Kindern und Jugendlichen zu wahren und auch bei Kindern und
Jugendlichen untereinander zu verlangen. Alle Formen von Herabsetzung und sexualisierter
Sprache sind zu vermeiden. Trainerinnen und Trainer sind aufgerufen, einen respektvollen
Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander zu fördern und grenzverletzende
Verhaltensweisen nicht zu tolerieren.

 

f. Der Verein sorgt dafür, dass Eltern, Kindern und Jugendlichen diese Grundsätze vermittelt
werden und dass ihnen im Verein eine Ansprechperson benannt wird, an die sie sich bei allen
Fragen wenden können.

 

4. Erweitertes Führungszeugnis

a. Jeder in der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins Tätige, soll ein erweitertes Führungszeugnis
den Obleuten für Kinder- und Jugendschutz des Schachverbands vorlegen. Dies gilt zwingend für
die Trainer und Jugendleiter.

 

b. Der Vereinsvorsitzende ist dafür verantwortlich, dass niemand im Verein mit Kindern und
Jugendlichen arbeitet, dessen Erweitertes Führungszeugnis nicht von den Obleuten des
Schachverbands überprüft wurde.

 

c. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 5 Jahre vorgelegt werden.

 

5. Ehrenkodex
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sollen zu Beginn ihrer Arbeit
den Ehrenkodex der Badischen Schachjugend basierend auf dem Ehrenkodex der Deutschen
Sportjugend unterschreiben.

 

6. Erziehungsbeauftragung bei Veranstaltungen mit Übernachtungen
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche mit Übernachtungen (z.B. Turniere) wird den
Erziehungsberechtigten im Vorfeld die Betreuungsperson des Vereins mitgeteilt und das
Einverständnis eingeholt.

 

7. Ansprechpartner im Verein für alle Fragen des Kinder- und Jugendschutzes ist der 1. Vorsitzende.
Die Kontaktdaten sind auf
www.schachvereinigung-konstanz.de ersichtlich.

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